Nach dem Umzug ins Pflegeheim brauchten wir Unterlagen für die Kasse. Angebot und Rechnung waren klar gegliedert.
Helga W.
Leipzig-Möckern · März 2026
Eine reine Entrümpelung zahlt die Pflegekasse regelmäßig nicht. Zwei andere Leistungen können infrage kommen: der Entlastungsbetrag und der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung.

Eine Entrümpelung wird regelmäßig nicht von der Pflegekasse bezahlt. Zwei Töpfe kommen aber infrage: der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € im Monat) und der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis zu 4.180 € je Maßnahme). Beide zahlen nur bei festgestelltem Pflegegrad und für eine Leistung, die Ihre Kasse in Ihrem Fall anerkennt.
Geprüft 06.08.2026 gegen § 45b SGB XI · § 40 Abs. 4 SGB XI

Beide Leistungen setzen einen festgestellten Pflegegrad voraus.
| Leistung | Betrag | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) | 131 € im Monat | Pflegegrad 1 bis 5, Pflege zu Hause |
| Ansparung des Entlastungsbetrags | Rest gilt bis 30.06. des Folgejahres | danach verfällt der Rest |
| Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) | bis 4.180 € je Maßnahme | Pflegegrad 1 bis 5 |
| Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung | je 4.180 € pro Person | Deckel bei 16.720 € |
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
131 € im Monat
Pflegegrad 1 bis 5, Pflege zu Hause
Ansparung des Entlastungsbetrags
Rest gilt bis 30.06. des Folgejahres
danach verfällt der Rest
Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI)
bis 4.180 € je Maßnahme
Pflegegrad 1 bis 5
Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung
je 4.180 € pro Person
Deckel bei 16.720 €
Der Entlastungsbetrag ergibt 1.572 € im Jahr. Nicht verbrauchte Monatsbeträge sparen Sie innerhalb des Kalenderjahres an, der Rest gilt bis zum 30. Juni des Folgejahres (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Gesetzestexte: § 45b SGB XI · § 40 Abs. 4 SGB XI. Was eine Räumung ohne Zuschuss kostet, steht unter Preise für eine Entrümpelung.
Rümpelrechner
Unsere Preise liegen zwischen 490 und 2.900 €. Ein paar Fragen zeigen Ihren Richtwert, der Festpreis folgt nach der kostenlosen Besichtigung.
Schritt 1 von 6: Was soll geräumt werden?
Fehlt eine davon, zahlt die Kasse nichts.
Ohne Pflegegrad zwischen 1 und 5 gibt es keine der beiden Leistungen. Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, danach begutachtet der Medizinische Dienst.
Der Entlastungsbetrag gilt für Pflege in der eigenen Wohnung. Lebt die pflegebedürftige Person im Heim, entfällt dieser Topf.
Ihre Kasse muss das Vorhaben in Ihrem Fall anerkennen. Fragen Sie vor dem Auftrag nach, am besten schriftlich.
Unsicher bei einer der drei Bedingungen? Rufen Sie uns an unter 0341 27197311.
Zuerst kommt der Kostenvoranschlag, danach Ihr Antrag, danach entscheidet die Kasse.
Sie und wir
Wir sehen uns die Wohnung an und schreiben den Umfang auf.
Pflegekasse
Sie reichen den Kostenvoranschlag mit Ihrem Antrag bei der Pflegekasse ein.
Pflegekasse
Die Kasse prüft Ihren Fall und schickt Ihnen einen Bescheid.
Sie und wir
Nach der Räumung bekommen Sie unsere Rechnung. Was erstattet wird, entscheidet Ihre Kasse.
Wir helfen bei Unterlagen und Kostenvoranschlag.
Prüfen Sie jeden Fall einzeln. Die Töpfe gelten für unterschiedliche Leistungen.

Die Wohnung wird aufgelöst, weil ein Heimplatz frei geworden ist. Hilfe im Haushalt läuft über den Entlastungsbetrag, wenn die Kasse den Anbieter anerkennt. Die Räumung zählt dort meist nicht dazu.

Bei festgestelltem Pflegegrad ist Haushaltshilfe der übliche Fall für den Entlastungsbetrag. Sie läuft über einen zugelassenen Pflegedienst oder einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter.

Bauliche Maßnahmen wie Schwellenabbau oder Haltegriffe zahlt der Wohnumfeld-Zuschuss mit bis zu 4.180 €. Eine reine Entrümpelung gehört regelmäßig nicht dazu.
Eine Entrümpelung ist nicht automatisch erstattungsfähig. Entscheidend bleibt, ob Ihre Kasse die Leistung in Ihrem Fall anerkennt. Fragen Sie deshalb zuerst dort nach. Kostenvoranschlag und Rechnung liefern wir Ihnen dafür.
Nach der Besichtigung schreiben wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, nach dem Auftrag die Rechnung. Welche weiteren Papiere nötig sind, sagt Ihnen Ihre Kasse.
Geht es um eine Räumung nach einem Todesfall, lesen Sie dort, wie wir mit persönlichen Dingen umgehen. Steht ein Umzug ins Pflegeheim an, übernehmen wir die komplette Haushaltsauflösung bis zum vereinbarten Übergabezustand.
Wir rechnen nicht mit der Pflegekasse ab. Sie reichen die Unterlagen selbst ein, über eine Erstattung entscheidet Ihre Pflegekasse. Wir beraten weder rechtlich noch pflegerisch.

BESICHTIGUNG ANFRAGEN
Schildern Sie die Wohnung in zwei Sätzen, wir melden uns mit einem Terminvorschlag.
Ruben Bestfleisch
Ihr Ansprechpartner
Lieber direkt sprechen?
0341 27197311Nach dem Umzug ins Pflegeheim brauchten wir Unterlagen für die Kasse. Angebot und Rechnung waren klar gegliedert.
Helga W.
Leipzig-Möckern · März 2026
Wir wussten nicht, was die Kasse braucht. Die Aufstellung war klar gegliedert.
Ernst W.
Halle (Saale) · Januar 2026
Nach dem Umzug ins Pflegeheim half der Kostenvoranschlag beim Antrag.
Elke R.
Leipzig-Grünau · Februar 2026
Schriftliches Angebot und Rechnung passten zusammen. Die Kasse konnte zuordnen.
Horst M.
Delitzsch · Oktober 2025
Keine Zusage zur Erstattung, aber die Unterlagen waren brauchbar.
Inge B.
Leipzig-Schönefeld · November 2025
Besichtigung und Kostenvoranschlag an einem Termin. Das hat Zeit gespart.
Werner S.
Schkeuditz · Dezember 2025
Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Pflegekasse. Den Kostenvoranschlag für Ihren Antrag bekommen Sie von uns.
Hilfe beim Antrag