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Zahlt die Pflegekasse die Entrümpelung?

Eine reine Entrümpelung zahlt die Pflegekasse regelmäßig nicht. Zwei andere Leistungen können infrage kommen: der Entlastungsbetrag und der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung.

  • Kostenvoranschlag und Rechnung für Ihren Antrag
  • Ruben geht die Unterlagen mit Ihnen durch
4,9 · 180+ RezensionenÜber 1.200 Projekte
Geprüft: § 45b und § 40 Abs. 4 SGB XIkostenlos und unverbindlich
Illustration: Zwei Angehörige sitzen am Tisch, ein Mitarbeiter im blauen Polo zeigt ihnen Unterlagen zur Pflegekasse.

Kurze Antwort zur Zuschussfrage

Eine Entrümpelung wird regelmäßig nicht von der Pflegekasse bezahlt. Zwei Töpfe kommen aber infrage: der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € im Monat) und der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung nach § 40 Abs. 4 SGB XI (bis zu 4.180 € je Maßnahme). Beide zahlen nur bei festgestelltem Pflegegrad und für eine Leistung, die Ihre Kasse in Ihrem Fall anerkennt.

Geprüft 06.08.2026 gegen § 45b SGB XI · § 40 Abs. 4 SGB XI

Symbolbild: Tochter und Mutter sortieren am Küchentisch Unterlagen für den Antrag bei der Pflegekasse

Zwei Töpfe, zwei Regeln

Beide Leistungen setzen einen festgestellten Pflegegrad voraus.

  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

    131 € im Monat

    Pflegegrad 1 bis 5, Pflege zu Hause

  • Ansparung des Entlastungsbetrags

    Rest gilt bis 30.06. des Folgejahres

    danach verfällt der Rest

  • Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

    bis 4.180 € je Maßnahme

    Pflegegrad 1 bis 5

  • Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung

    je 4.180 € pro Person

    Deckel bei 16.720 €

Der Entlastungsbetrag ergibt 1.572 € im Jahr. Nicht verbrauchte Monatsbeträge sparen Sie innerhalb des Kalenderjahres an, der Rest gilt bis zum 30. Juni des Folgejahres (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Gesetzestexte: § 45b SGB XI · § 40 Abs. 4 SGB XI. Was eine Räumung ohne Zuschuss kostet, steht unter Preise für eine Entrümpelung.

Rümpelrechner

Was kostet die Räumung ohne Zuschuss?

Unsere Preise liegen zwischen 490 und 2.900 €. Ein paar Fragen zeigen Ihren Richtwert, der Festpreis folgt nach der kostenlosen Besichtigung.

Was soll geräumt werden?

Schritt 1 von 6: Was soll geräumt werden?

Objektart

Drei Bedingungen für den Anspruch

Fehlt eine davon, zahlt die Kasse nichts.

  • Pflegegrad festgestellt

    Ohne Pflegegrad zwischen 1 und 5 gibt es keine der beiden Leistungen. Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, danach begutachtet der Medizinische Dienst.

  • Pflege zu Hause

    Der Entlastungsbetrag gilt für Pflege in der eigenen Wohnung. Lebt die pflegebedürftige Person im Heim, entfällt dieser Topf.

  • Anerkannte Leistung

    Ihre Kasse muss das Vorhaben in Ihrem Fall anerkennen. Fragen Sie vor dem Auftrag nach, am besten schriftlich.

Unsicher bei einer der drei Bedingungen? Rufen Sie uns an unter 0341 27197311.

Vom Antrag bis zur Erstattung

Zuerst kommt der Kostenvoranschlag, danach Ihr Antrag, danach entscheidet die Kasse.

  1. Sie und wir

    Besichtigung und Kostenvoranschlag

    Wir sehen uns die Wohnung an und schreiben den Umfang auf.

  2. Pflegekasse

    Antrag bei der Kasse

    Sie reichen den Kostenvoranschlag mit Ihrem Antrag bei der Pflegekasse ein.

  3. Pflegekasse

    Kasse entscheidet

    Die Kasse prüft Ihren Fall und schickt Ihnen einen Bescheid.

  4. Sie und wir

    Mögliche Erstattung

    Nach der Räumung bekommen Sie unsere Rechnung. Was erstattet wird, entscheidet Ihre Kasse.

Wir helfen bei Unterlagen und Kostenvoranschlag.

Wann Angehörige Hilfe brauchen

Prüfen Sie jeden Fall einzeln. Die Töpfe gelten für unterschiedliche Leistungen.

  • Zwei Umzugskartons und ein Sessel in einer hellen Seniorenwohnung.

    Umzug ins Pflegeheim

    Die Wohnung wird aufgelöst, weil ein Heimplatz frei geworden ist. Hilfe im Haushalt läuft über den Entlastungsbetrag, wenn die Kasse den Anbieter anerkennt. Die Räumung zählt dort meist nicht dazu.

  • Küchenzeile mit gestapeltem Geschirr und Papier auf der Arbeitsplatte.

    Haushalt lässt sich nicht mehr führen

    Bei festgestelltem Pflegegrad ist Haushaltshilfe der übliche Fall für den Entlastungsbetrag. Sie läuft über einen zugelassenen Pflegedienst oder einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter.

  • Rollstuhlrampe aus hellem Metall neben drei Stufen mit Handlauf.

    Rampe, Griffe und Umbau

    Bauliche Maßnahmen wie Schwellenabbau oder Haltegriffe zahlt der Wohnumfeld-Zuschuss mit bis zu 4.180 €. Eine reine Entrümpelung gehört regelmäßig nicht dazu.

Die ehrliche Grenze

Eine Entrümpelung ist nicht automatisch erstattungsfähig. Entscheidend bleibt, ob Ihre Kasse die Leistung in Ihrem Fall anerkennt. Fragen Sie deshalb zuerst dort nach. Kostenvoranschlag und Rechnung liefern wir Ihnen dafür.

Diese Unterlagen bekommen Sie

Nach der Besichtigung schreiben wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, nach dem Auftrag die Rechnung. Welche weiteren Papiere nötig sind, sagt Ihnen Ihre Kasse.

  1. Schriftlicher Kostenvoranschlag für den vereinbarten Umfang
  2. Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer nach der Räumung
  3. Ruben als Ansprechpartner für Rückfragen der Kasse

Geht es um eine Räumung nach einem Todesfall, lesen Sie dort, wie wir mit persönlichen Dingen umgehen. Steht ein Umzug ins Pflegeheim an, übernehmen wir die komplette Haushaltsauflösung bis zum vereinbarten Übergabezustand.

Wir rechnen nicht mit der Pflegekasse ab. Sie reichen die Unterlagen selbst ein, über eine Erstattung entscheidet Ihre Pflegekasse. Wir beraten weder rechtlich noch pflegerisch.

Klemmbrett mit leerem Formular, Kugelschreiber und geschlossener Mappe auf einem hellen Tisch.

BESICHTIGUNG ANFRAGEN

Sagen Sie uns, worum es geht

Schildern Sie die Wohnung in zwei Sätzen, wir melden uns mit einem Terminvorschlag.

Ruben Bestfleisch, Inhaber von Sorglos Entrümpeln

Ruben Bestfleisch

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Wie erreichen wir Sie?

Wir melden uns mit einem Termin. Den Preis erhalten Sie nach der Besichtigung schriftlich.

Mit dem Absenden werden Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verarbeitet. Details in der Datenschutzerklärung. Fotos können Sie uns nach der Anfrage per E-Mail schicken.

Fragen von Angehörigen

Teilweise. Der Entlastungsbetrag gilt nach § 45b SGB XI ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen. Nicht verbrauchte Monatsbeträge sparen Sie im Kalenderjahr an und nutzen sie bis zum 30. Juni des Folgejahres. Für die Zeit davor gibt es nichts.

Erfahrungen zum Kassen-Zuschuss

Bewertungen auf Google
1 / 6
  • Nach dem Umzug ins Pflegeheim brauchten wir Unterlagen für die Kasse. Angebot und Rechnung waren klar gegliedert.

    Helga W.

    Leipzig-Möckern · März 2026

  • Wir wussten nicht, was die Kasse braucht. Die Aufstellung war klar gegliedert.

    Ernst W.

    Halle (Saale) · Januar 2026

  • Nach dem Umzug ins Pflegeheim half der Kostenvoranschlag beim Antrag.

    Elke R.

    Leipzig-Grünau · Februar 2026

  • Schriftliches Angebot und Rechnung passten zusammen. Die Kasse konnte zuordnen.

    Horst M.

    Delitzsch · Oktober 2025

  • Keine Zusage zur Erstattung, aber die Unterlagen waren brauchbar.

    Inge B.

    Leipzig-Schönefeld · November 2025

  • Besichtigung und Kostenvoranschlag an einem Termin. Das hat Zeit gespart.

    Werner S.

    Schkeuditz · Dezember 2025

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Sprechen Sie zuerst mit Ihrer Pflegekasse. Den Kostenvoranschlag für Ihren Antrag bekommen Sie von uns.

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