
Wohnung nach Todesfall auflösen
Von Ruben Bestfleisch ·
Aktualisiert am · 10 Min. Lesezeit
Sichern Sie zuerst persönliche Unterlagen. Informieren Sie Vermieter und Versicherungen. Für die Wohnung gibt es keine allgemeine gesetzliche Räumfrist.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Erste Schritte nach dem Todesfall
Zuerst sichern Sie die Wohnung, klären die Zuständigkeit und stoppen laufende Verträge.
Sichern Sie persönliche Unterlagen: Ausweise, Bankunterlagen, Versicherungen, Sparbücher und den Schlüsselbund. Diese Dinge brauchen Sie in den nächsten Wochen, und sie sollten nicht in eine Räumung geraten, bevor sie gesichtet sind.
Informieren Sie dann die Stellen, die laufende Verträge mit der verstorbenen Person haben: Vermieter oder Hausverwaltung, Kranken- und Pflegekasse, Versicherungen, Bank, Strom- und Internetanbieter. Vieles läuft einfach weiter, bis es gekündigt wird.
- Persönliche Unterlagen und Wertsachen sichern
- Vermieter und Hausverwaltung informieren
- Laufende Verträge auflisten
- Klären, wer Erbe ist und wer entscheidet
Welche Fristen gelten?
Die wichtigste Frist hängt davon ab, ob Sie die Erbschaft annehmen, ausschlagen oder zunächst prüfen müssen.
Die wichtigsten Fristen im Überblick. Die Angaben gelten in der Regel und ersetzen keine Rechtsberatung.
Thema
Erbschaft ausschlagen
Grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund der Berufung (§ 1944 BGB).
- Wichtig dazu
- Die Frist kann in besonderen Fällen anders laufen, etwa bei Auslandsbezug. Die Ausschlagung muss formgerecht erklärt werden.
Thema
Wohnraummietvertrag nach §§ 563, 563a und 564 BGB
Tritt niemand ein oder setzt den Vertrag fort, können Erbe und Vermieter unter den Voraussetzungen des § 564 BGB innerhalb eines Monats außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen.
- Wichtig dazu
- Die Monatsfrist beginnt nach Kenntnis vom Tod und davon, dass Eintritt oder Fortsetzung nicht erfolgt sind.
Thema
Wohnung räumen
Eine allgemeine gesetzliche Räumfrist für die private Nachlasswohnung gibt es nicht.
- Wichtig dazu
- Praktisch setzt oft der Mietvertrag den Zeitrahmen. Vereinbaren Sie bei Bedarf eine schriftliche Fristverlängerung mit dem Vermieter.
| Thema | Was grundsätzlich gilt | Wichtig dazu |
|---|---|---|
| Erbschaft ausschlagen | Grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund der Berufung (§ 1944 BGB). | Die Frist kann in besonderen Fällen anders laufen, etwa bei Auslandsbezug. Die Ausschlagung muss formgerecht erklärt werden. |
| Wohnraummietvertrag nach §§ 563, 563a und 564 BGB | Tritt niemand ein oder setzt den Vertrag fort, können Erbe und Vermieter unter den Voraussetzungen des § 564 BGB innerhalb eines Monats außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen. | Die Monatsfrist beginnt nach Kenntnis vom Tod und davon, dass Eintritt oder Fortsetzung nicht erfolgt sind. |
| Wohnung räumen | Eine allgemeine gesetzliche Räumfrist für die private Nachlasswohnung gibt es nicht. | Praktisch setzt oft der Mietvertrag den Zeitrahmen. Vereinbaren Sie bei Bedarf eine schriftliche Fristverlängerung mit dem Vermieter. |
Unsicher, was das für Ihre Wohnung bedeutet? Wir sagen Ihnen am Telefon, was aus Räumungssicht wann nötig ist, ohne dass Sie sich zu etwas entscheiden müssen.
Erbschein: wann er gebraucht wird
Ein Erbschein ist nicht automatisch nötig. Entscheidend ist, womit Sie Ihre Erbenstellung gegenüber Vermieter, Bank oder anderen Stellen nachweisen können.
Viele Stellen akzeptieren zunächst Sterbeurkunde und Testament oder Erbvertrag. Einen Erbschein verlangen Banken und das Grundbuchamt häufiger, etwa wenn es um Konten oder eine Immobilie geht. Den Erbschein stellt das Nachlassgericht auf Antrag aus. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG); bei einem Nachlass von 50.000 € sind es mit eidesstattlicher Versicherung etwa 330 €.
Prüfen Sie im Einzelfall, ob die Kosten nötig sind. Bei Erbengemeinschaften ist ohnehin wichtig, dass alle Beteiligten gemeinsam entscheiden, mit oder ohne Erbschein.
Quelle: Bundesministerium der Justiz, Bürgerliches Gesetzbuch §§ 2353 ff. (Erbschein), gesetze-im-internet.de. Abruf: 6. August 2026.

Mietvertrag nach Todesfall
Tritt nach §§ 563 und 563a BGB niemand in den Wohnraummietvertrag ein oder setzt ihn fort, können Erbe und Vermieter unter den Voraussetzungen des § 564 BGB innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.
Bei Wohnraummiete können nach §§ 563 und 563a BGB zunächst Haushaltsangehörige in den Vertrag eintreten oder ihn fortsetzen. Geschieht das nicht, wird der Vertrag nach § 564 BGB mit dem Erben fortgesetzt; dann steht Erbe und Vermieter das dort geregelte Sonderkündigungsrecht zu.
Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wann die Monatsfrist beginnt, sollte im Einzelfall geprüft werden. Die außerordentliche Kündigung erfolgt mit gesetzlicher Frist; während dieser Zeit kann das Mietverhältnis weiterlaufen. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen: §§ 563, 563a und 564 BGB, gesetze-im-internet.de/bgb. Abruf: 6. August 2026.
Wohnung Schritt für Schritt

Räumen Sie erst dann endgültig, wenn Zuständigkeit, wichtige Unterlagen und die Entscheidung über Erinnerungsstücke geklärt sind.
- Schritt 1 Persönliches sichten. Dokumente, Fotos, Schmuck und Sparbücher zuerst heraussuchen und sicher verwahren, bevor irgendetwas entsorgt wird.
- Schritt 2 Erinnerungsstücke klären. In Erbengemeinschaften gemeinsam entscheiden, was bei wem bleibt. Fotografieren Sie strittige oder wertvolle Stücke, bevor sie den Raum verlassen.
- Schritt 3 Verwertbares festhalten. Gut erhaltene Möbel und Gegenstände können verkauft werden. Halten Sie vorab fest, wie damit umgegangen werden soll.
- Schritt 4 Räumen und entsorgen. Der Rest wird sortiert abtransportiert. Welche Belege dabei entstehen, Entsorgungsbelege der Verwertungsstellen und Übergabeprotokoll, klären wir vor der Beauftragung.
- Schritt 5 Leergeräumt übergeben. Leer und gefegt, mit kurzem Übergabeprotokoll an Vermieter oder Hausverwaltung. Dann ist die Wohnung erledigt.
Nehmen Sie sich für Schritt 1 und 2 die Zeit, die Sie brauchen. Was einmal weg ist, kommt nicht zurück. Alles andere lässt sich planen.
Unterstützung bei der Räumung
Hilfe ist sinnvoll, wenn Entfernung, Zeitdruck oder die Menge der Wohnung die Familie zusätzlich belastet.
Viele Angehörige wohnen nicht in Leipzig und können nicht wochenlang vor Ort sortieren. Dann übernehmen wir die Räumung auch ohne Ihre Anwesenheit: Wir besprechen vorher am Telefon oder bei der Besichtigung, was bleiben soll, sichten Persönliches und schicken Ihnen Fotos von allem, was nach Wert aussieht.
Was Sie behalten möchten, bleibt bei Ihnen. Wir lagern es bis zur Übergabe getrennt. Verwertbare Gegenstände prüfen wir vor der Räumung, und die Wohnung übergeben wir leergeräumt an den Vermieter.
- Sichtung von Dokumenten, Fotos und Wertsachen vor jeder Entsorgung
- Räumung auch ohne Ihre Anwesenheit möglich
- Vereinbarte Übergabe mit Übergabeprotokoll
Häufige Fragen
Quellen, geprüft am 12.08.2026
- § 563 BGB, Eintrittsrecht bei Tod des Mieters(geprüft am 06.08.2026)
- § 563a BGB, Fortsetzung des Mietverhältnisses(geprüft am 06.08.2026)
- § 564 BGB, Fortsetzung mit dem Erben, außerordentliche Kündigung(geprüft am 06.08.2026)
- § 1944 BGB, Ausschlagungsfrist(geprüft am 06.08.2026)
- § 2353 BGB, Erbschein(geprüft am 06.08.2026)
- § 35a EStG, haushaltsnahe Dienstleistungen(geprüft am 06.08.2026)
- Sorglos Entrümpelungskosten(geprüft am 12.08.2026)
Ruben Bestfleisch
Inhaber Sorglos Entrümpeln, Leipzig
Dieser Artikel entstand aus der Praxis unserer Räumungen in Leipzig und dem, was Kundinnen und Kunden dabei am häufigsten fragen. Zahlen, Fristen und Paragrafen stammen aus den oben genannten Quellen, zuletzt geprüft am 12.08.2026.
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