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Symbolbild: Tochter und älterer Angehöriger sortieren gemeinsam Unterlagen in drei Stapel
Recht

Wohnung nach Todesfall auflösen

Ruben Bestfleisch

Von Ruben Bestfleisch
Aktualisiert am · 10 Min. Lesezeit

Sichern Sie zuerst persönliche Unterlagen. Informieren Sie Vermieter und Versicherungen. Für die Wohnung gibt es keine allgemeine gesetzliche Räumfrist.

Erste Schritte nach dem Todesfall

Zuerst sichern Sie die Wohnung, klären die Zuständigkeit und stoppen laufende Verträge.

Sichern Sie persönliche Unterlagen: Ausweise, Bankunterlagen, Versicherungen, Sparbücher und den Schlüsselbund. Diese Dinge brauchen Sie in den nächsten Wochen, und sie sollten nicht in eine Räumung geraten, bevor sie gesichtet sind.

Informieren Sie dann die Stellen, die laufende Verträge mit der verstorbenen Person haben: Vermieter oder Hausverwaltung, Kranken- und Pflegekasse, Versicherungen, Bank, Strom- und Internetanbieter. Vieles läuft einfach weiter, bis es gekündigt wird.

  • Persönliche Unterlagen und Wertsachen sichern
  • Vermieter und Hausverwaltung informieren
  • Laufende Verträge auflisten
  • Klären, wer Erbe ist und wer entscheidet

Welche Fristen gelten?

Die wichtigste Frist hängt davon ab, ob Sie die Erbschaft annehmen, ausschlagen oder zunächst prüfen müssen.

Die wichtigsten Fristen im Überblick. Die Angaben gelten in der Regel und ersetzen keine Rechtsberatung.

Thema

Erbschaft ausschlagen

Grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund der Berufung (§ 1944 BGB).
Wichtig dazu
Die Frist kann in besonderen Fällen anders laufen, etwa bei Auslandsbezug. Die Ausschlagung muss formgerecht erklärt werden.

Thema

Wohnraummietvertrag nach §§ 563, 563a und 564 BGB

Tritt niemand ein oder setzt den Vertrag fort, können Erbe und Vermieter unter den Voraussetzungen des § 564 BGB innerhalb eines Monats außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen.
Wichtig dazu
Die Monatsfrist beginnt nach Kenntnis vom Tod und davon, dass Eintritt oder Fortsetzung nicht erfolgt sind.

Thema

Wohnung räumen

Eine allgemeine gesetzliche Räumfrist für die private Nachlasswohnung gibt es nicht.
Wichtig dazu
Praktisch setzt oft der Mietvertrag den Zeitrahmen. Vereinbaren Sie bei Bedarf eine schriftliche Fristverlängerung mit dem Vermieter.
Quellen: §§ 563, 563a und 564 BGB sowie § 1944 BGB, gesetze-im-internet.de. Abruf: 6. August 2026. Bei Unsicherheit wenden Sie sich an einen Anwalt für Erbrecht oder ein Notariat.

Unsicher, was das für Ihre Wohnung bedeutet? Wir sagen Ihnen am Telefon, was aus Räumungssicht wann nötig ist, ohne dass Sie sich zu etwas entscheiden müssen.

Erbschein: wann er gebraucht wird

Ein Erbschein ist nicht automatisch nötig. Entscheidend ist, womit Sie Ihre Erbenstellung gegenüber Vermieter, Bank oder anderen Stellen nachweisen können.

Viele Stellen akzeptieren zunächst Sterbeurkunde und Testament oder Erbvertrag. Einen Erbschein verlangen Banken und das Grundbuchamt häufiger, etwa wenn es um Konten oder eine Immobilie geht. Den Erbschein stellt das Nachlassgericht auf Antrag aus. Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (GNotKG); bei einem Nachlass von 50.000 € sind es mit eidesstattlicher Versicherung etwa 330 €.

Prüfen Sie im Einzelfall, ob die Kosten nötig sind. Bei Erbengemeinschaften ist ohnehin wichtig, dass alle Beteiligten gemeinsam entscheiden, mit oder ohne Erbschein.

Quelle: Bundesministerium der Justiz, Bürgerliches Gesetzbuch §§ 2353 ff. (Erbschein), gesetze-im-internet.de. Abruf: 6. August 2026.

Symbolbild: Amtliches Dokument mit Siegel, Füllfederhalter und ein Stapel Familienunterlagen auf einem Schreibtisch
Symbolbild: Der Erbschein wird nur gebraucht, wenn eine Stelle ihn ausdrücklich verlangt.

Mietvertrag nach Todesfall

Tritt nach §§ 563 und 563a BGB niemand in den Wohnraummietvertrag ein oder setzt ihn fort, können Erbe und Vermieter unter den Voraussetzungen des § 564 BGB innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

Bei Wohnraummiete können nach §§ 563 und 563a BGB zunächst Haushaltsangehörige in den Vertrag eintreten oder ihn fortsetzen. Geschieht das nicht, wird der Vertrag nach § 564 BGB mit dem Erben fortgesetzt; dann steht Erbe und Vermieter das dort geregelte Sonderkündigungsrecht zu.

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind und wann die Monatsfrist beginnt, sollte im Einzelfall geprüft werden. Die außerordentliche Kündigung erfolgt mit gesetzlicher Frist; während dieser Zeit kann das Mietverhältnis weiterlaufen. Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.

Quellen: §§ 563, 563a und 564 BGB, gesetze-im-internet.de/bgb. Abruf: 6. August 2026.

Wohnung Schritt für Schritt

Leerer heller Wohnraum mit Balkontür und Laminatboden nach Abschluss einer Wohnungsauflösung

Räumen Sie erst dann endgültig, wenn Zuständigkeit, wichtige Unterlagen und die Entscheidung über Erinnerungsstücke geklärt sind.

  1. Schritt 1 Persönliches sichten. Dokumente, Fotos, Schmuck und Sparbücher zuerst heraussuchen und sicher verwahren, bevor irgendetwas entsorgt wird.
  2. Schritt 2 Erinnerungsstücke klären. In Erbengemeinschaften gemeinsam entscheiden, was bei wem bleibt. Fotografieren Sie strittige oder wertvolle Stücke, bevor sie den Raum verlassen.
  3. Schritt 3 Verwertbares festhalten. Gut erhaltene Möbel und Gegenstände können verkauft werden. Halten Sie vorab fest, wie damit umgegangen werden soll.
  4. Schritt 4 Räumen und entsorgen. Der Rest wird sortiert abtransportiert. Welche Belege dabei entstehen, Entsorgungsbelege der Verwertungsstellen und Übergabeprotokoll, klären wir vor der Beauftragung.
  5. Schritt 5 Leergeräumt übergeben. Leer und gefegt, mit kurzem Übergabeprotokoll an Vermieter oder Hausverwaltung. Dann ist die Wohnung erledigt.

Nehmen Sie sich für Schritt 1 und 2 die Zeit, die Sie brauchen. Was einmal weg ist, kommt nicht zurück. Alles andere lässt sich planen.

Unterstützung bei der Räumung

Hilfe ist sinnvoll, wenn Entfernung, Zeitdruck oder die Menge der Wohnung die Familie zusätzlich belastet.

Viele Angehörige wohnen nicht in Leipzig und können nicht wochenlang vor Ort sortieren. Dann übernehmen wir die Räumung auch ohne Ihre Anwesenheit: Wir besprechen vorher am Telefon oder bei der Besichtigung, was bleiben soll, sichten Persönliches und schicken Ihnen Fotos von allem, was nach Wert aussieht.

Was Sie behalten möchten, bleibt bei Ihnen. Wir lagern es bis zur Übergabe getrennt. Verwertbare Gegenstände prüfen wir vor der Räumung, und die Wohnung übergeben wir leergeräumt an den Vermieter.

  • Sichtung von Dokumenten, Fotos und Wertsachen vor jeder Entsorgung
  • Räumung auch ohne Ihre Anwesenheit möglich
  • Vereinbarte Übergabe mit Übergabeprotokoll

Häufige Fragen

Eine allgemeine gesetzliche Räumfrist gibt es nicht. Praktisch setzt meist der Mietvertrag den Rahmen: Bis zur wirksamen Kündigung läuft die Miete weiter. Vereinbaren Sie mit dem Vermieter schriftlich einen Übergabetermin. Dann haben Sie Planungssicherheit statt Druck.

Quellen, geprüft am 12.08.2026

Ruben Bestfleisch

Ruben Bestfleisch

Inhaber Sorglos Entrümpeln, Leipzig

Dieser Artikel entstand aus der Praxis unserer Räumungen in Leipzig und dem, was Kundinnen und Kunden dabei am häufigsten fragen. Zahlen, Fristen und Paragrafen stammen aus den oben genannten Quellen, zuletzt geprüft am 12.08.2026.

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Ruben Bestfleisch, Inhaber von Sorglos Entrümpeln

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