
Erbimmobilie verkaufsfertig machen: vom Erbschein bis zur leeren Wohnung
Von Ruben Bestfleisch ·
Aktualisiert am · 7 Min. Lesezeit
Bevor Sie eine geerbte Immobilie verkaufen, müssen Sie nachweisen, dass Sie geerbt haben. Dafür brauchen Sie meist einen Erbschein, bei einem notariellen Testament reicht oft dessen Eröffnungsprotokoll. Ob Sie sich vorher selbst ins Grundbuch eintragen lassen, klären Sie mit dem Notar. Stellen Sie den Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall, kostet Ihre Eintragung keine Gebühr. Danach wird geräumt, und Sie entscheiden, ob vor dem Verkauf renoviert wird.
Inhaltsverzeichnis
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Die Schritte in der richtigen Reihenfolge
- Erbfolge klären: Testament beim Nachlassgericht abliefern, Erbschein beantragen oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll bereithalten.
- Grundbuch klären: die Erben eintragen lassen oder mit dem Notar den Verkauf ohne eigene Voreintragung vorbereiten.
- Unter den Erben einig werden: Über die Immobilie entscheidet die Erbengemeinschaft gemeinsam.
- Wohnung sichten und räumen: Unterlagen sichern, Erinnerungsstücke verteilen, dann leer räumen.
- Renovierung abwägen: so verkaufen, wie sie ist, oder vorher renovieren.
- Verkaufsunterlagen zusammenstellen, darunter den Energieausweis.
Wie Sie beim Amtsgericht Leipzig den Erbschein beantragen und welche Fristen für die Ausschlagung gelten, steht im Ratgeber Nachlassgericht Leipzig. Was in den ersten Wochen nach dem Todesfall zu tun ist, lesen Sie unter Wohnung auflösen nach Todesfall.
Für die Räumung planen Sie am besten früh ein Budget ein. Unsere Spanne über alle Objekte reicht von 490 bis 2.900 €. Wie sich der Preis zusammensetzt, steht auf der Seite zu Entrümpelungskosten. Den Festpreis erhalten Sie nach der kostenlosen Besichtigung schriftlich.
Erbschein und Grundbuch: erst der Nachweis, dann der Verkauf
Mit dem Tod geht das Eigentum auf die Erben über, im Grundbuch steht aber noch die verstorbene Person. Das Grundbuch ist dann unrichtig, und das Grundbuchamt soll die Erben auffordern, die Berichtigung zu beantragen (§ 82 GBO). Den Nachweis, wer geerbt hat, führen Sie mit einem Erbschein oder einem Europäischen Nachlasszeugnis. Beruht die Erbfolge auf einem notariellen Testament oder Erbvertrag, genügen in der Regel diese Urkunde und die Niederschrift über ihre Eröffnung (§ 35 GBO). Für den Verkauf müssen Sie nicht zwingend selbst im Grundbuch stehen: Wird das Eigentum direkt auf den Käufer übertragen, kann der Erbe ohne eigene Voreintragung verkaufen (§ 40 GBO). Den Nachweis der Erbfolge braucht der Notar trotzdem.
2 Jahre
Gebührenfrei eintragen.
Geht der Antrag binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt ein, fällt für die Eintragung der Erben keine Gebühr an.
Alle
Erben entscheiden gemeinsam.
Über die Immobilie kann die Erbengemeinschaft nur gemeinschaftlich verfügen.
Sind Sie mehrere Erben, gehört die Immobilie allen gemeinsam, bis der Nachlass aufgeteilt ist (§ 2032 BGB). Verkaufen können Sie sie nur zusammen (§ 2040 BGB). Klären Sie deshalb früh, ob alle verkaufen wollen und wer sich um Räumung und Termine kümmert. Für Fragen zum Erbrecht oder zu Steuern ist ein Notar oder eine Anwältin der richtige Ansprechpartner.
Räumen vor dem Verkauf
Eine leere Wohnung lässt sich besser besichtigen und fotografieren. Bevor geräumt wird, sichern Sie Unterlagen wie Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Baupläne, Nebenkostenabrechnungen und Versicherungen, denn Käufer und Notar fragen danach. Legen Sie fest, welche Erinnerungsstücke welcher Erbe bekommt.
- Unterlagen zur Immobilie heraussuchen und getrennt aufbewahren.
- Mit allen Erben klären, was behalten, verkauft oder verschenkt wird.
- Verkäufliche Möbel und Geräte vor der Räumung bewerten lassen.
- Keller, Dachboden, Garage und Garten nicht vergessen.
- Zählerstände bei der Übergabe notieren.
Bei einer Nachlassräumung sichten wir mit Ihnen die Unterlagen, legen Persönliches getrennt bereit und räumen danach die ganze Wohnung. Verkäufliche Stücke rechnen wir im Angebot an, das senkt den Preis. Wohnen Sie nicht in Leipzig, reicht nach der Besichtigung die Schlüsselübergabe. Was Sie selbst verkaufen oder verschenken können, steht im Ratgeber Haushaltsauflösung: verkaufen oder verschenken.
Renovieren vor dem Verkauf: ja oder nein?
Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Ob sich eine Renovierung rechnet, hängt vom Zustand, von der Lage und davon ab, an wen Sie verkaufen wollen. Holen Sie im Zweifel vorher eine Einschätzung von einem Makler oder Gutachter ein, bevor Sie Geld in die Wohnung stecken.
| Eher so verkaufen | Eher vorher renovieren |
|---|---|
| Käufer will ohnehin nach eigenem Geschmack umbauen | Wände, Böden und Bad sind abgewohnt und schrecken bei Besichtigungen ab |
| Die Erben wollen schnell verkaufen | Die Wohnung soll vor dem Verkauf erst vermietet werden |
| Größere Sanierung steht an, die der Käufer selbst planen soll | Die Erben wollen die Wohnung selbst nutzen |
Entscheiden Sie sich für die Renovierung, übernimmt das Sorglos Sanieren aus unserer Sorglos-Gruppe: alle Gewerke aus einer Hand, ein Festpreis vor Beginn, Ansprechpartner ist wie bei der Räumung Ruben Bestfleisch. Wie Räumung und Renovierung ineinandergreifen, steht auf der Seite Entrümpelung mit Renovierung.
Energieausweis und Unterlagen für den Verkauf
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkauft, braucht einen gültigen Energieausweis und muss ihn Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen (§ 80 Abs. 3 und 4 GEG). Liegt keiner vor, lassen Sie ihn vor den ersten Besichtigungen ausstellen.
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Wir übernehmen Ihre Nummer ins Anfrageformular unten. Dort fehlen dann nur noch Name und PLZ.
Häufige Fragen
Quellen, geprüft am 28.09.2026
- § 35 Grundbuchordnung, Nachweis der Erbfolge(geprüft am 28.09.2026)
- § 40 Grundbuchordnung, Verkauf ohne Voreintragung des Erben(geprüft am 28.09.2026)
- § 82 Grundbuchordnung, Berichtigungszwang(geprüft am 28.09.2026)
- GNotKG Anlage 1, Nr. 14110 (Eintragung der Erben)(geprüft am 28.09.2026)
- § 2032 BGB, Erbengemeinschaft(geprüft am 28.09.2026)
- § 2040 BGB, Verfügung über Nachlassgegenstände(geprüft am 28.09.2026)
- § 80 Gebäudeenergiegesetz, Energieausweis(geprüft am 28.09.2026)
Ruben Bestfleisch
Inhaber Sorglos Entrümpeln, Leipzig
Dieser Artikel entstand aus der Praxis unserer Räumungen in Leipzig und dem, was Kundinnen und Kunden dabei am häufigsten fragen. Zahlen, Fristen und Paragrafen stammen aus den oben genannten Quellen, zuletzt geprüft am 28.09.2026.
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