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Illustration: Ein Mann im blauen Hemd übergibt einer Frau in einer leeren, hellen Wohnung den Schlüssel
Recht

Wohnung besenrein übergeben: was Sie beim Auszug wirklich schulden

Ruben Bestfleisch

Von Ruben Bestfleisch
Aktualisiert am · 7 Min. Lesezeit

Besenrein heißt: Die Wohnung ist leer, und grobe Verschmutzungen sind beseitigt. Mehr verlangt der Begriff nach dem Bundesgerichtshof nicht. Schönheitsreparaturen wie Streichen schulden Sie nur, wenn Ihr Mietvertrag sie wirksam auf Sie überträgt. Bei einer Wohnung, die Sie unrenoviert übernommen haben, ist eine solche Formularklausel ohne angemessenen Ausgleich unwirksam.

Was heißt besenrein?

Nach dem Ende des Mietvertrags müssen Sie die Wohnung zurückgeben (§ 546 BGB). Steht im Vertrag „besenrein“, beschränkt sich das nach dem Bundesgerichtshof auf die Beseitigung grober Verschmutzungen (Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05). Eine Grundreinigung mit Fensterputzen und Kalkentfernen ist damit nicht gemeint.

Gehört zu besenreinGehört nicht dazu
Alle Möbel, Kartons und Ihr Hausrat sind rausFenster putzen und Rahmen reinigen
Keller, Dachboden und Abstellraum sind leerFliesen und Armaturen entkalken
Böden sind gefegt, grober Schmutz ist wegStreichen, soweit der Vertrag es nicht wirksam verlangt
Kein Müll, keine Spinnweben in großen MengenTeppichboden shampoonieren
Quelle: BGH, Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05 und § 546 BGB, abgerufen am 28.09.2026. Die Spalte „nicht dazu“ fasst zusammen, was über die Beseitigung grober Verschmutzungen hinausgeht.

Schönheitsreparaturen beim Auszug: wann Sie streichen müssen

Die Wohnung in Schuss zu halten, ist nach dem Gesetz Sache des Vermieters (§ 535 BGB). Er darf die Schönheitsreparaturen aber im Mietvertrag auf Sie übertragen. Dazu zählen Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper, Innentüren sowie Fenster und Außentüren von innen (§ 28 Abs. 4 II. Berechnungsverordnung). Ob Sie beim Auszug streichen müssen, hängt deshalb an der Klausel in Ihrem Vertrag.

  • Unrenoviert übernommen: Haben Sie die Wohnung unrenoviert bekommen und dafür keinen angemessenen Ausgleich erhalten, ist die Formularklausel unwirksam. Eine halbe Monatsmiete Nachlass reichte dem BGH im entschiedenen Fall nicht (VIII ZR 185/14 vom 18.03.2015).
  • Starre Fristen: Schreibt die Klausel feste Zeiträume vor, etwa „Küche alle drei Jahre“, ohne auf den tatsächlichen Zustand abzustellen, ist sie insgesamt unwirksam (VIII ZR 21/13; zum flexiblen Fristenplan VIII ZR 361/03).
  • Quotenabgeltung: Klauseln, nach denen Sie beim Auszug anteilig Renovierungskosten zahlen, obwohl noch nichts fällig ist, hält der BGH für unwirksam (VIII ZR 242/13).
  • Wirksame Klausel: Ist die Wohnung renoviert übergeben worden und die Klausel ohne starre Fristen formuliert, schulden Sie die Schönheitsreparaturen, soweit Ihre Wohnzeit sie nötig gemacht hat.

Ob eine Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben wurde, entscheidet der Gesamteindruck bei Einzug; beweisen muss das der Mieter. Heben Sie deshalb das Einzugsprotokoll und Fotos vom Einzug auf. Bei Streit um die Klausel hilft der Mieterverein oder eine Anwältin für Mietrecht, dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Checkliste für die Wohnungsübergabe

  • Mietvertrag lesen: Steht dort besenrein, und gibt es eine Klausel zu Schönheitsreparaturen?
  • Einzugsprotokoll heraussuchen und mit dem heutigen Zustand vergleichen.
  • Alles räumen, auch Keller, Dachboden, Abstellraum und Briefkasten.
  • Eigene Einbauten entfernen oder die Übernahme schriftlich vereinbaren.
  • Böden fegen, groben Schmutz entfernen.
  • Zählerstände für Strom, Wasser und Heizung notieren und fotografieren.
  • Alle Schlüssel zählen, auch Keller- und Briefkastenschlüssel.
  • Übergabeprotokoll mit Zustand, Zählerständen und Schlüsselzahl von beiden Seiten unterschreiben lassen.
  • Jeden Raum fotografieren, bevor Sie den Schlüssel abgeben.

Wie Sie eine Wohnung Schritt für Schritt leer bekommen, zeigt unsere Checkliste zum Entrümpeln. Geht es um die Wohnung eines verstorbenen Angehörigen, lesen Sie Wohnung auflösen nach Todesfall.

Räumen lassen und danach renovieren

Bei einer Haushaltsauflösung übergeben wir die Wohnung besenrein: komplett leer, alle Böden gekehrt. Wir lesen die Zählerstände ab, erstellen ein Übergabeprotokoll und übergeben die Schlüssel an Ihren Vermieter oder die Hausverwaltung. Auf Wunsch machen wir eine Endreinigung und schicken Fotos aus jedem Raum.

Muss danach gestrichen oder mehr gemacht werden, übernimmt das Sorglos Sanieren aus unserer Sorglos-Gruppe. Dort koordiniert Ruben Bestfleisch alle Gewerke, Sie bekommen vor Beginn einen Festpreis und die Wohnung am Ende besenrein und malerfertig zurück. Sorglos Sanieren übernimmt ganze Wohnungen oder einzelne Räume wie Bad, Küche oder ein Zimmer, aber keine Einzelreparaturen. Wie Räumung und Renovierung zusammen ablaufen, steht auf der Seite Entrümpelung mit Renovierung.

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Wir übernehmen Ihre Nummer ins Anfrageformular unten. Dort fehlen dann nur noch Name und PLZ.

Häufige Fragen

Die Wohnung ist geräumt, und grobe Verschmutzungen sind beseitigt, der Boden ist gefegt. Eine gründliche Reinigung verlangt der Begriff nach dem BGH nicht (VIII ZR 124/05).

Porträt von Ruben Bestfleisch, Inhaber von Sorglos Entrümpeln in Leipzig

Ruben Bestfleisch

Inhaber Sorglos Entrümpeln, Leipzig

Dieser Artikel entstand aus der Praxis unserer Räumungen in Leipzig und dem, was Kundinnen und Kunden dabei am häufigsten fragen. Zahlen, Fristen und Paragrafen stammen aus den oben genannten Quellen, zuletzt geprüft am 28.09.2026.

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